Wildschäden
Allgemeine Informationen
Eine Wildschadensanmeldung muss schriftlich mit Vordruck erfolgen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein (geschätzter Schaden lt. Landwirt, Anmelder). Beachten Sie bitte auch die „Hinweise – Regelungen zur Kostenabrechnung“.
Notwendige Unterlagen
Vordruck zur Schadensanmeldung
Hinweise zur Kostenregelung
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Herr Erwin Peter
Am Rathaus 1
35119 Rosenthal 06458 5095-13
06458 5095-20