Vorübergehendes Gaststättengewerbe
Allgemeine Informationen
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung eines Vordrucks (siehe unten liegendes Formular) anzuzeigen.
Gebühren
25,00 € pro Antrag
Ansprechpartner
OrdnungsamtFrau Melanie Finger
Rathaus 1, Zimmer 2
Am Rathaus 2
35119 Rosenthal
06458 5095-13
0645 5095-20
Frau Sabrina Jakob
Rathaus 1, Zimmer 1
Am Rathaus 2
35119 Rosenthal
06458 5095-14
06458 5095-20