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Vorübergehendes Gaststättengewerbe


Allgemeine Informationen

Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung eines Vordrucks (siehe unten liegendes Formular) anzuzeigen.


Kosten

25,00 € pro Antrag


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Herr Ingo Stotz
Telefon 06458 5095-13
E-Mail