Vorübergehendes Gaststättengewerbe
Allgemeine Informationen
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung eines Vordrucks (siehe unten liegendes Formular) anzuzeigen.
Kosten
25,00 € pro Antrag
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Herr Ingo Stotz 06458 5095-13