Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Rosenthal
Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosenthal hat in der öffentlichen Sitzung vom 30.09.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 12.08.2026 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) einschließlich der erforderlichen technischen Nebenanlagen geschaffen werden.
Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung soll entsprechend dem landwirtschaftlichen Nutzungskonzept und den Anforderungen an Agri-PV-Anlagen dauerhaft als Hauptnutzung erhalten bleiben. Durch die gleichzeitige Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft und die Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie wird eine flächeneffiziente Doppelnutzung ermöglicht.
Innerhalb des Geltungsbereiches wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen“ festgesetzt. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Da der wirksame Flächennutzungsplan die Flächen bislang als Flächen für die Landwirtschaft darstellt, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich liegt südöstlich der Ortslage Rosenthal. Er gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teilgeltungsbereich und umfasst eine Gesamtfläche von rund 37,9 ha.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Rosenthal:
· Flur 8: Flurstück 16/4 (teilweise),
· Flur 9: Flurstück 35/1 (teilweise), Flurstück 36/0 (teilweise), Flurstück 39/0 (teilweise), Flurstück 40/0,
· Flur 22: Flurstück 54/0, Flurstück 55/0 (teilweise).
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“ wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, den zugehörigen Fachunterlagen und den nach Einschätzung der Stadt Rosenthal wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
im Zeitraum vom 12.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes sind im Internet unter https://bauleitplanung.hessen.de sowie unter https://www.rosenthaler.de/ veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus, Zimmer 1 (Anschrift: Am Rathaus 2, 35119 Rosenthal) einzusehen.
Die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:
· Naturschutzfachlicher Ausgleich,
· Bodenschutz,
· Geologie, Baugrund,
· Archäologie,
· Forst,
· Hydrogeologie.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
· Natur- und Landschaftsschutz,
· Denkmalschutz, Archäologie,
· Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,
· Immissionsschutz,
· Gewässerschutz,
· Wald,
· Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
· Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
· Mensch und Naturgüter.
Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“ können bis einschließlich 13.11.2026 schriftlich, per Mail an oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Rosenthal abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und § 3 HDSIG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Rosenthal, 07.10.2026
Jakob
Bürgermeister