Räum- und Streupflicht
Rosenthal, den 13. 01. 2017
Auf Grund der aktuellen Wetterlage möchten wir auf die bestehende Räum- und Streupflicht der Gehwege hinweisen.
Bei einseitigen Gehwegen sind im Jahr 2017 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet.
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Bild zur Meldung: Räum- und Streupflicht
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