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Räum- und Streupflicht

Rosenthal, den 13. 01. 2017

Auf Grund der aktuellen Wetterlage möchten wir auf die bestehende Räum- und Streupflicht der Gehwege hinweisen.

Bei einseitigen Gehwegen sind im Jahr 2017 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Bild zur Meldung: Räum- und Streupflicht