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Hundesteuer 2017

Rosenthal, den 22. 06. 2017

Am 1. Juli 2017 ist folgende Steuer fällig:

 

  1. Hundesteuer

 

Die Höhe der zu leistenden Hundesteuer entnehmen Sie dem zuletzt zugestellten Hundesteuerbescheid.

 

Um den Zahlungstermin nicht zu versäumen, besteht die Möglichkeit am Lastschriftverfahren der Stadt Rosenthal teilzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen auf Wunsch gerne ein SEPA-Lastschriftmandat oder Sie finden auf unserer Homepage (www.rosenthaler.de) einen Vordruck zum herunterladen.

 

Rosenthal, 22. Juni 2017

 

 

 

W a ß m u t h

Bürgermeister

 

 

Bild zur Meldung: Hundesteuer 2017