Soforthilfe-Programm des Landes Hessen
Das Land Hessen hat ein Corona-Soforthilfeprogramm ins Leben gerufen, um hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen. Existenzgefährdete Unternehmen und Selbständige erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern.
Förderberechtigt sind Selbstständige, Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein.
Wir haben hier für Sie einige wichtige Dateien zusammengestellt:
- Checkliste: Soforthilfe beantragen - so geht's
- Antworten auf häufig gestellte Fragen und Allgemeine Informationen
- Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung des Soforthilfe-Programms
Die Beantragung der Soforthilfe ist unter nachfolgendem Link möglich.