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Reduzierte Umsatzsteuer in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020

Rosenthal

Information der Stadt Rosenthal über die reduzierten Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

 

Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz - (BGBl. I S. 1512) werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent (§ 12 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent (§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 UStG) gesenkt. Dies hat auch Auswirkungen für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist.

 

Hiervon betroffen sind die Wasserlieferungen der Stadt Rosenthal an die Verbraucher. Bei der Lieferung von Wasser ist in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden. Dies bedeutet, dass die reduzierte Umsatzsteuer für das gesamte Kalenderjahr angewendet wird.

 

Für Rosenthal ergeben sich danach folgende Gebühren:

 

Verbrauchsgebühr/cbm:      1,40 € + 7% USt. =     1,50 €,   neu 1,40 € + 5% USt. =       1,47 €

Zählergebühr pro Jahr:        7,68 € + 7% USt. =     8,22 €,   neu 7,68 € + 5% USt. =       8,06 €

Grundgebühr pro Jahr:        80,00 € + 7% USt. = 85,60 €, neu 80,00 € + 5% USt. =   84,00 €

 

Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

 

Die Umsatzsteuersenkung wird automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

 

 

Bild zur Meldung: Wasserzähler