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Gewerbezentralregisterauskunft


Allgemeine Informationen

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden u.a. bei der Antragstellung auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder bei weiteren gewerberechtlichen Tätigkeiten (z.B. Maklertätigkeit, Bewachungsgewerbe) benötigt. Im Gewerbezentralregister, welches seinen Sitz in Bonn hat, werden alle vollziehbaren und rechtskräftigen Entscheidungen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen und weitere gewerberechtliche Entscheidungen eingetragen. Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Stadt haben. Bei einer Antragstellung durch eine juristische Person (z.B. GmbH) muss die Hauptniederlassung ihren Sitz in der Stadt haben.

Hinweis: Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird er dieser Behörde direkt übersandt. Hierfür ist die Angabe des genauen Verwendungszwecks und der Anschrift der Behörde bei Antragstellung erforderlich.


Gebühren

13,- €


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Herr Lothar Lichtenfeld
Rathaus 1. Zimmer 3
Am Rathaus 1
35119 Rosenthal
Telefon 06458 5095-12