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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rosenthal „Solarpark Rosenthal“

Rosenthal, den 11.​10.​2026

Bekanntmachung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rosenthal „Solarpark Rosenthal“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosenthal hat in ihrer Sitzung am 30.09.2026 den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rosenthal in der Fassung vom 12.08.2026 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplans sollen zwei Teilflächen in der Gemarkung Rosenthal in den Fluren 8,9 und 22 geändert werden. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) einschließlich der erforderlichen technischen Nebenanlagen vorbereitet werden. Es handelt sich um Änderungsflächen aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“.

 


Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rosenthal stellt die Änderungsflächen bislang als Flächen für die Landwirtschaft dar. Künftig soll für die Änderungsbereiche eine Nutzung für erneuerbare Energien mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“ als überlagerte Nutzung dargestellt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung soll dabei als Hauptnutzung erhalten bleiben.


 

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rosenthal einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die nach Einschätzung der Stadt Rosenthal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

 

im Zeitraum vom 12.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026

 

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes sind im Internet unter https://bauleitplanung.hessen.de sowie unter https://www.rosenthaler.de/ veröffentlicht.

 

 

Zusätzlich sind die Unterlagen

während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus, Zimmer 1 (Anschrift: Am Rathaus 2, 35119 Rosenthal) einzusehen.

 

Die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

 

·         Naturschutzfachlicher Ausgleich,

·         Bodenschutz,

·         Geologie, Baugrund,

·         Archäologie,

·         Forst,

·         Hydrogeologie.

 

Aufgrund der Abschichtungsregelung für weitergehende Umweltprüfungen (gem. § 2 (4) Satz 5 BauGB i.V.m. 

§§ 39 Abs. 3 und § 50 Abs. 3 UVPG), wird auf die Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht im Rahmen der 

11. Flächennutzungsplanänderung verzichtet. Für die Fläche wird auf die Umweltprüfung des vorhabenbezogenen

Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“ verwiesen. Dieser befindet sich parallel in der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Rosenthal“ enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten: Natur- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Archäologie, Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Wald, Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung), Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie Mensch und Naturgüter. Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

 

Stellungnahmen zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes können bis einschließlich 13.11.2026 schriftlich, per Mail an oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Rosenthal abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

 

Hinweis zum Rechtsbehelf bei Flächennutzungsplänen

Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und § 3 HDSIG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Rosenthal, 07.10.2026

 

 

                Jakob

          Bürgermeister